Christa Pike: Gnadengesuch vor geplanter Hinrichtung am 30. September
Christa Pikes Rechtsteam und mehrere externe Gruppen fordern den Gouverneur von Tennessee auf, ihre bevorstehende Hinrichtung zu stoppen.
Christa Pike sitzt seit mehr als drei Jahrzehnten in der Todeszelle, nachdem sie 1995 wegen des Mordes an ihrer Mitschülerin Colleen Slemmer verurteilt wurde.
Pike lockte Slemmer gemeinsam mit ihrem damaligen Freund und einer dritten Bekannten in den Wald, wo die drei sie zu Tode prügelten und erstachen.
Pike war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, und ihre Verurteilung machte sie zur jüngsten Frau in der Geschichte der USA, die zum Tode verurteilt wurde.
Sie soll nun die erste Frau werden, die der Bundesstaat Tennessee seit über 200 Jahren hinrichtet. Ihre Hinrichtung ist für den 30. September geplant.
Ihr Rechtsteam hat bei Gouverneur Bill Lee ein Gnadengesuch eingereicht, und mehrere externe Gruppen haben sich den Bemühungen angeschlossen, die Hinrichtung zu verhindern.
Pikes Kindheit war von Chaos und Missbrauch geprägt
Pikes Gnadengesuch schildert ihre Kindheit als eine Zeit, die von wiederholter sexueller Gewalt, Chaos und Vernachlässigung geprägt war.
Zwischen ihrem zweiten und fünften Lebensjahr wurde sie wiederholt vom Freund ihrer Großmutter sexuell missbraucht. Laut ihren Anwälten „zeichnete sie als Kind einen Mann mit einem riesigen Penis und einem dämonischen Gesicht, um zu erklären, was in ihrem Zuhause geschah“.
Tennesse woman, Christa Pike, makes special request days before execution https://t.co/uXwR7cXTqa https://t.co/raY526IGpf
— New York Post (@nypost) September 22, 2026
Auf den frühkindlichen Missbrauch folgte im Alter von 11 Jahren eine Vergewaltigung durch einen Nachbarn, der festgenommen wurde und sich auf „nicht schuldig, aber ohne Bestreiten der Fakten“ (no contest) einließ. Er verbüßte keine Haftstrafe und zog kurz darauf wieder in dieselbe Nachbarschaft.
Mit 12 Jahren wurde sie nach einem Suizidversuch in eine Klinik eingewiesen.
Mit 17 Jahren wurde Pike Berichten zufolge erneut von einem Fremden vergewaltigt. Gerichts- und Gnadenunterlagen weisen zudem darauf hin, dass bei ihr in den folgenden Jahren eine schwere posttraumatische Belastungsstörung sowie eine bipolare Störung diagnostiziert wurden.
„Ihre Taten im Alter von 18 Jahren lassen sich nicht von einer Kindheit trennen, die von wiederholter Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung geprägt war – Missbrauch, dem die Erwachsenen und staatlichen Systeme, die sie eigentlich schützen sollten, nie nachgegangen sind“, heißt es in dem Gesuch.
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